Die Top Kachelofen FAQ’s

In fast allen Bundesländern gibt es Förderungen für den Kachelofen. Hier finden Sie eine Übersicht der Landes- und Gemeindeförderungen für Kachelöfen in ganz Österreich.

Ein Kachelofen bietet viele Vorteile. Dazu zählen bestimmt die angenehme und gesunde Wärme, die Verwendung des erneuerbaren, CO2-neutralen Brennstoffs Holz, die lange Lebensdauer verbunden mit hoher Wertbeständigkeit, die Versorgungssicherheit (kein elektrischer Strom, kein Öl, kein Gas), die geringen Betriebskosten und die völlig individuellen gestalterischen Möglichkeiten.

Die angenehme Wärme des Kachelofens ist auf seine milde Strahlungswärme zurückzuführen. Diese erwärmt den menschlichen Körper direkt und nicht nur die Luft. Dadurch wird diese im Kachelofenklima auch nicht trocken und es wird kein Staub aufgewirbelt. Wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass das Kachelofenklima den Menschen auch deutlich besser entspannen lässt.

Beim Kachelofen muss nur ein bis maximal zwei Mal pro Tag Holz aufgelegt werden, damit es rund um die Uhr angenehm warm ist. Kaminöfen geben nur Wärme ab während das Feuer brennt. Außerdem erhitzen sie vorwiegend die Luft und verursachen Trockenheit.

Gerade im modernen Wohnbau (Stichwort Niedrigenergiehaus) kann man heute problemlos mit einem Kachelofen ein ganzes Haus beheizen. Dabei wird ein Teil der Energie auf Heizwasser übertragen und dieses über einen Pufferspeicher und zum Beispiel Wandflächenheizungen im Haus verteilt. Eine optimale Variante dabei ist die Kombination mit einer Solaranlage.

Der Holzpreis hat sich in den vergangenen Jahren leicht erhöht und liegt zum Beispiel bei trockenem Hartholz heute bei etwa 130 bis 150 Euro je Festmeter. Ein typischer Kachelofennutzer kann in einer Heizperiode mit rund 400 Euro Heizkosten rechnen. Das ist selbstverständlich ein Durchschnittswert, denn diese Kosten hängen – wie bei jedem anderen Heizsystem auch – von der Größe der Räume, des Hauses, von der Wärmedämmung und von der Heizintensität ab.

Moderne Kachelöfen erzeugen praktisch keinen Ruß. Die im Brennraum des Ofens verbleibende Holzasche wird je nach Intensität der Nutzung ein bis mehrere Male pro Heizsaison über die Fülltüre aus dem Ofen entfernt.

Eine wichtige Voraussetzung ist vor allem, dass ein geeigneter Rauchfang vorhanden ist. Ideal sind dabei Kamine mit einem Durchmesser von 16 bis 20 cm. Deshalb wird empfohlen, sich schon in der Planungsphase möglichst frühzeitig mit dem Hafner in Verbindung zu setzen.

Die gestalterischen Möglichkeiten mit dem Kachelofen sind praktisch grenzenlos. Da es sich um ein hoch individuelles Produkt handelt, kann der Hafner auf jeden Kundenwunsch speziell eingehen. Die Palette reicht dabei von klassischen über traditionelle bis hin zu äußerst modernen Varianten. Farben, Formen und Dimensionen sind frei wählbar.

Die Kosten für einen Kachelofen starten bei etwa 12.000 Euro für einen Kleinkachelofen. Ein typischer Kachelofen bewegt sich oft in einem Bereich von 15.000 bis 18.000 Euro.

Ja. Die Palette ist sehr vielfältig. Gemeinsam mit dem Hafner kann die passende Ofentür mit Sichtfenster ideal an Ihre Wünsche angepasst werden.

Die Technik macht es möglich einen Kachelofen so aus- bzw. nachzurüsten, dass er die Luftzufuhr selbsttätig abschließt. Auch gibt es die Möglichkeit, einen Kachelofen aus der Ferne (z.B.: per Handy) zu zünden. Damit erreichen Sie, dass es im trauten Heim angenehm warm ist, wenn Sie nach Hause kommen. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Hafner Ihres Vertrauens.

Es ist erlaubt, wenn man eine positive Schornsteinberechnung nach EN 13384 erstellt und die Funktion damit nachweist!

In der „OIB (Richtlinien des Österreichischen
Instituts für Bautechnik) Richtlinie 3 – Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ steht:

5.6 Einleitung in dasselbe Innenrohr einer Abgasanlage

5.6.1  In denselben abgasführenden Teil einer Abgasanlage dürfen nur die Abgase aus Feuerstätten
desselben Geschoßes und derselben Wohn- oder Betriebseinheit eingeleitet werden.

5.6.2  Wenn mehrere Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe an denselben abgasführenden Teil einer Abgasanlage angeschlossen werden, müssen die Oberkante der unteren und die Unterkante der oberen Einmündung einen Abstand von mindestens 30 cm aufweisen, wobei Abgase von festen Brennstoffen in die unterste Einmündung einzuleiten sind.

5.6.3 Abweichend zu Punkt 5.6.1 sind Einleitungen von Abgasen, die aus mehreren Wohn- oder Betriebseinheiten desselben oder verschiedener Geschoße in dieselbe Abgasanlage (z.B. LuftAbgas-Systeme) einmünden, zulässig, wenn nur raumluftunabhängige Feuerstätten daran angeschlossen werden und ein Nachweis über die Eignung der Abgasanlage und der Feuerstätten vorliegt.