Gesetze
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Jede häusliche Kleinfeuerstätte muss Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für das „Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken“ einhalten bzw. erfüllen, damit sie in Österreich in Verkehr gebracht werden darf. Bei industriell gefertigten Kleinfeuerstätten (z.B.: Kaminöfen, Heizkamine, Fertigherde,…) sind die Werte der EU-Verordnung 1185/2015 (Ökodesignverordnung), für individuelle errichtete Kleinfeuerstätten (z.B.: Kachelöfen) ist die die Technische Richtlinie Heizungsanlagen 2020 einzuhalten.
Es sind die Werte in folgenden Landesgesetzen (in den derzeit gültigen Fassungen) umgesetzt:
- Burgenländisches Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz
- Kärntner Heizungsanlagengesetz
- Niederösterreichische Bautechnikverordnung
- Oberösterreichische Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz
- Salzburger Heizungsanlagen-Verordnung
- Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021
- Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz
- Landesrecht Vorarlberg: Verordnung der Landesregierung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
- Wiener Kleinfeuerungsgesetz