Voraussetzung zum Erlangen der Akkreditierung bzw. Notifizierung sowie zum Betrieb einer Prüfanstalt ist die Führung eines Qualitätsmanagementssystems. Die VFH betreibt ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) gemäß „ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025 – Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“. Das QM-System ist im Qualitätsmanagementhandbuch (QM-Handbuch) geregelt, d.h. hier sind sämtliche Abläufe und Anweisungen, die im Zuge der Prüftätigkeit einzuhalten sind, dokumentiert. Darunter sind unter anderem Anforderungen an das Management, technische Anforderungen und verschiedenste Anweisungen, wie z.B. zur Durchführung von Kalibrierungen oder zur Emissionsmessung zu verstehen.

Das folgende Beispiel verdeutlicht die Funktion und den Aufwand des QM-Systems anhand einer Emissionsmessung.

Beispiel Emissionsmessung

Bevor eine Emissionsmessung durchgeführt wird muss sichergestellt sein, dass das Messgerät (siehe Abbildung) die korrekten Werte anzeigt, es muss also kalibriert bzw. justiert werden. Kalibrierung bedeutet die Messabweichung am Messgerät festzustellen ohne einen Eingriff an diesem vorzunehmen. Justierung bedeutet, dass das Gerät nach Feststellung der Messabweichung so eingestellt wird, dass die Messabweichung möglichstgering ist.

Abbildung: Emissionsmessgerät mit Messdatenerfassung und Prüfgasen
versuchsanstalt

Um eine Kalibrierung bzw. Justierung durchzuführen sind geeignete Kalibriergase erforderlich. Diese müssen zuvor ebenfalls durch eine akkreditierte Prüfstelle überprüft werden, um die messtechnische Rückführung auf Bezugsnormale sicherzustellen.

Bei der eigentlichen Kalibrierung der Messgeräte wird zunächst eine Nullpunktkalibrierung bzw. -justierung durchgeführt. Betrachtet man beispielsweise das Gerät zur Messung der Kohlenmonoxid (CO) – Emissionen (NDIR Gasanalysator), so bedeutet das, dass das Gerät mit Raumluft durchströmt wird, und hier eine Konzentration von 0 ppm CO festgelegt wird. Anschließend folgt eine Zwei-Punkt Kalibrierung. Das Gerät wird mit einer hohen Gaskonzentration (4000 ppm CO) kalibriert bzw. justiert. Danach wird eine niedrigere Konzentration (300 ppm CO) angelegt und erneut eine Kalibrierung durchgeführt.

Im Zuge der Auswertung der Kalibrierdaten werden sowohl die Messabweichungen vor als auch nach der Kalibrierung (Nullpunkt, hohe Prüfgaskonzentration) der einzelnen Komponenten überprüft. Eine Emissionsmessung darf nur durchgeführt werden, wenn die Abweichung der Konzentrationen im Zuge der Kalibrierung innerhalb des zulässigen Bereichs liegen. Die beschriebene Kalibrierung des Messgeräts wird vor jedem Prüflauf mit sämtlichen Komponenten durchgeführt. Wird z.B. im Zuge der periodischen Überprüfung (Audit) durch das Bundesministerium ein Prüfakt eingesehen, so muss die VFH zu jedem darin dokumentierten Prüflauf die Kalibrierung der Emissionsmessgeräte nachweisen. Im konkreten Fall will der Auditor den Nachweis der Kalibrierung der am Tag x durchgeführten Prüfung einsehen. Aufgabe der VFH ist es in Folge zu zeigen, welches Prüfgas verwendet wurde, das Kalibrierzertifikat vorzulegen, zu zeigen wo sich die Rohdaten der Kalibrierung befinden, wie die Auswertung der Daten erfolgte und dass die Kalibrierung erfolgreich durchgeführt wurde.

Das beschriebene Verfahren, Kalibrierung/Justierung im Zuge der Emissionsmessung zeigt einen kleinen Teil der Anforderungen, welche an eine akkreditierte Prüfstelle gestellt werden, auf. Ähnliche Anforderungen werden natürlich an sämtliche Messkomponenten gestellt. Als Beispiel wären hier Temperaturmessungen, Unterdruckmessungen, Messungen der Masse etc., welche ebenfalls im Zuge von Prüfungen erforderlich sind, zu nennen.

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