Gesetze

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Jede häusliche Kleinfeuerstätte muss Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für das „Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken“ einhalten bzw. erfüllen, damit sie in Österreich in Verkehr gebracht werden darf. Bei industriell gefertigten Kleinfeuerstätten (z.B.: Kaminöfen, Heizkamine, Fertigherde,…) sind die Werte der EU-Verordnung 1185/2015 (Ökodesignverordnung), für individuelle errichtete Kleinfeuerstätten (z.B.: Kachelöfen) ist die die Technische Richtlinie Heizungsanlagen 2020 einzuhalten.

Es sind die Werte in folgenden Landesgesetzen (in den derzeit gültigen Fassungen) umgesetzt: