FÖRDERUNGEN 2012
Es folgt eine Auflistung relevanter Förderungen für den privaten Werber (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage der Austrian Energy Agency unter der Adresse http://www.energyagency.at
Förderungen von Bund und Ländern.
Energieberatung der Bundesländer.
WIEN
Biomasseheizungsanlagen-Förderaktion
Gültig bis 31. Dezember 2012
Gefördert wird u.a. der Einbau von:
Kachelofenhaus- bzw. –wohnungsheizungen, die der überwiegenden Deckung des Heizwärmebedarfs dienen (Fördersatz: 35% der Investitionskosten)
Nach Möglichkeit ist der Warmwasserbedarf im Sommer durch Solarkollektoren zu decken.
Bei Ersatz für konventionelle Kessel, Öfen oder Elektroheizungen ist der bestehende Wärmeerzeuger zu entsorgen.
Kontakt: MA 25, Muthgasse 62 in 1190 Wien; Ing. Wolfgang MRAZ, Tel.: 01/4000-25221, Email: wolfgang.mraz(at)wien.gv.at
VORARLBERG
Förderung von Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung
Gültig bis 31. Dezember 2012
Gefördert wird u.a. der Einbau von:
Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung mit min. Wirkungsgrad 85% bei Vollast (Fördersatz: max. 25% der Investitionskosten, Grundförderung: € 1.700,- + Servicescheck: € 100,-)
Kontakt: Info-Center der Wohnbauförderung unter 05574/511-8080 von Montag bis Freitag 8:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr (außer Mittwoch Nachmittag).
Link: http://www.vorarlberg.at/pdf/energiefoerderungsrichtl5.pdf
Zusatzförderungen der Gemeinden Kriterium Biomasse
Link: http://www.energieinstitut.at/?sID=1682
TIROL
Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung
Gefördert wird u.a.:
Die Errichtung einer Biomasse-Heizung als alleiniges Heizsystem unter folgenden Voraussetzungen (für ortsfest gesetzte Grund- und Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung): min. Wirkungsgrad von 85% bei Vollast.
Punktesystem: 1-3 Punkte in Abhängigkeit von Gebäudegröße. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Nutzfläche (max. 110 m2) und multipliziert mit dem Punktewert von EUR 8,-
SALZBURG
Einbau einer Holzheizung (Pellets, Hackschnitzel oder Stückgut)
Gültig bis Widerruf
Gefördert wird der Einbau einer Holzheizung mittels Darlehen oder nicht rückzahlbarem Direktzuschuss in der Höhe von € 100,- pro erfülltem Punkt (laut Tabelle).
Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Wohnungswesen, Fanny von Lehnert – Straße 1 (Postfach 527) in 5010 Salzburg; Tel.: 0662/8042-3702, Email: wohnbaufoerderung(at) salzburg.gv.at
Link: http://www.energie-tirol.at/index.php?id=1827
Förderungen im Rahmen der Wohnbauförderung für Neubau und Sanierung
Gültig bis Widerruf
Die Förderung erfolgt mittels rückzahlbarem, verzinslichem Darlehens in der Höhe von mind. € 1000,- pro m² Wohnnutzfläche. Zuschläge für ökologische Maßnahmen laut Zuschlagspunktesystem in der Höhe von € 15,- pro m² erhöhen den Fördersatz.
Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Wohnungswesen, Fanny von Lehnert – Straße 1 (Postfach 527) in 5010 Salzburg; Tel.: 0662/8042-3702, Email: wohnbaufoerderung(at) salzburg.gv.at
STEIERMARK
Förderungen bzw. Zuschüsse im Rahmen der Wohnbauförderung (Errichtung, Erweiterung oder Sanierung)
Gültig bis auf Widerruf
Die Förderung erfolgt mittels rückzahlbarem, verzinslichem Darlehens und beträgt für Biomasseheizungen max. € 7000,- unter der Voraussetzung, dass ein Energieausweis vorhanden ist, der die Mindestanforderungen bestätigt.
Link zur Richtlinie: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/10005006/7d4f5b16/oekori.pdf
OBERÖSTERREICH
Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung
Gültig bis auf Widerruf
Gefördert wird der Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen, welche die aktuellen Anforderungen erfüllen. Die Fördergrenze liegt bei 50% der förderbaren Anschaffungskosten. Die Höhe der förderbaren Kosten müssen mind. EUR 4.400,- netto betragen. Darüber hinaus können in Wohnräumen befindliche Pellets- bzw. Einzelöfen in die Landesförderung einbezogen werden, wenn Biomasse die einzige Heizquelle darstellt.
NIEDERÖSTERREICH
Förderung von raumluftunabhängigen Einzelöfen im Rahmen der Neubau-Eigenheimförderung und Wohnungssanierung
Gültig bis auf Widerruf
Gefördert werden innovative, klimarelevante Heizsysteme. Kachelöfen, Pellets-, Kamin- und Speicheröfen müssen folgende Kriterien erfüllen: nach Möglichkeit raumluftunabhängige Ausführung, feuerungstechnischer Wirkungsgrad von 80%, Abdeckung von 70% der Gebäudeheizlast, ausschließlich mit Holz (Stückholz, Pellets etc.) beheizt.
Link: http://www.noe.gv.at/bilder/d3/broschuere_eh_Aufl10.pdf (Seite 16)
KÄRTNEN
Im Rahmen der Förderung von Eigenheimen (Neubau und Sanierung) werden ortsfest gesetzte Öfen mit Pufferspeicher gefördert, wenn sie der Beheizung des gesamten Förderungsobjektes dienen.
Link: http://www.ktn.gv.at/187359_DE-Gesetze-187359_Richtlinie_vom_09042010
BURGENLAND
Förderung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie
Gültig bis auf Widerruf
Gefördert werden u.a. Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie (ortsfest gesetzte Öfen wie Kachelöfen, Heizkamine, Pelletkaminöfen mit Vorratsbehälter und wasserführende Öfen), wenn die notwendige Speichermasse gegeben ist (entweder über eine keramische Speichermasse von 100 kg/kW Nennwärmeleistung oder wenn sie über einen Pufferspeicher von mind. 500 l Fassungsvermögen oder im Falle von nicht wasserführenden Pelletkaminöfen über einen Vorratsbehälter von mind. 15 kg verfügen). Pelletkaminöfen müssen über eine elektronische Regelung verfügen.
Der Wirkungsgrad muss bei Vollast mind. 80% betragen, die Heizlast des Gebäudes muss zu mind. 75% abgedeckt sein (inkl. Energieausweis).
Link: http://www.eabgld.at/uploads/tx_mddownloadbox/Richtlinie_Alternativenergie_2012_EFH-ZFH_v2_BOEF.pdf





