Warum Pi mal Daumen nicht genügt
Von GDB • Mrz 23rd, 2010 • Thema: Zwischenruf„Ich brauche kein Berechnungsprogramm. Ich baue meine Öfen einfach so wie ich das immer gemacht habe und die funktionieren alle hervorragend“. Diese Sätze, die mir ein Hafnermeister am Rande des Festabends der KOK Austria sozusagen im Vertrauen sagte, habe ich immer noch im Ohr. Ich habe auch darüber nachgedacht, dass dieser gute Mann, der übrigens keineswegs der so genannten älteren Generation angehört mit seiner Meinung bestimmt nicht allein dasteht.

Und: Ja. Das wird wohl so sein, dass der Meister mit seiner Hände Arbeit Öfen setzt, die ordentlich heizen und optisch rundum in Ordnung sind. Aber (und es könnte sein dass sich das noch nicht überall herumgesprochen hat) künftig wird es ohne akribisches Nachrechnen nicht mehr gehen. Denn was wir nicht ausrechnen rechnen andere aus und schreiben es in Richtlinien, Verordnungen und Gesetze.
Lassen Sie mich an diesem Punkt etwas ausholen. Seit etwas mehr als einem halben Jahr wurden beim KOV Projektgruppen eingerichtet, die sich neben ihrer normalen Arbeit ganz gezielt mit Themen beschäftigen, die für die Zukunft unserer Branche von entscheidender Bedeutung sind. Diese Gruppen, die jeweils aus einem Mitarbeiter der Geschäftstelle und aus Funktionären des Verbandes – teilweise mit Unterstützung externer Berater – bestehen, arbeiten an Projekten wie politisches Lobbying, Verbesserung der Zusammenarbeit mit Energieberatern, Qualitätskriterien, oder Internetpräsentation um nur einige zu nennen.
Damit wären wir wieder beim Thema Rechnen. So hat die Qualitätsgruppe die steigende Bedeutung der Richtlinie über Holzheizungen im Rahmen des Österreichischen Umweltzeichens herausgearbeitet, die sich nicht nur auf Emissionen beziehen wie man annehmen könnte, sondern auch Wertvorgaben für den Wirkungsgrad oder Abstrahlverluste enthält. Werte die so wie sie in dieser „UZ 37“ (so der kryptische Name der Richtlinie) aufscheinen, noch gar nicht in der ÖNORM oder einer EU-Vorschrift stehen. Nun wissen wir aber aus der Projektgruppe, die sich um politische Kontakte kümmert, dass es in mehreren Bundesländern Ansätze gibt, jene durchaus strengeren Vorgaben für Förderungen heranzuziehen. Das heißt an einem handfesten Beispiel festgemacht: Erreicht ein Kachelofen den in der UZ 37 vorgeschriebenen Wirkungsgrad von 80 % nicht (statt der im Moment nach 15a allgemein gültigen 78 %) könnte der Kunde um seine Förderung umfallen. Deshalb wird die Methode „Das habe ich immer schon so gemacht“ oder „Ein Berechnungsprogramm brauche ich nicht“ in Zukunft ein Wettbewerbsnachteil für jene Kollegen sein, die es nicht haben oder nicht aktualisieren lassen.
Die Versuchs- und Forschungsanstalt des Verbandes arbeitet im Übrigen nicht erst seit gestern daran, durch Versuche herauszufinden, wie man praxisnah zu einer Optimierung der Leistung und zu weiteren Senkungen von Emissionen kommt. Die Ergebnisse finden sich dann in den jeweiligen Aktualisierungen des Berechnungsprogramms wieder, das dem Hafner auch in Zukunft die Sicherheit gibt, seinem Kunden nicht nur einen wunderbaren Ofen zu setzen, sondern auch sicherzustellen, dass er die strengsten Anforderungen erfüllt.
Wolfgang Kippes





